Muss bei Objekten mit installierter Brandmelde- und Notbeleuchtungsanlage die Sicherheitsbeleuchtung beim Ansprechen der Branderkennung aktiviert werden? In welcher Norm ist dies geregelt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei einer Störung der normalen Stromversorgung aktiviert werden und mindestens 30 Minuten leuchten. Diese Anforderung ist in der VKF-Brandschutzrichtlinie 17-15 “Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung” Ziffer 3.2.1 Absatz 2 festgehalten. Gesteuert wird die Aktivierung jedoch nicht über die Brandmeldeanlage.  

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