Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Aargau
Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern müssen erst dann zwingend in Fluchtrichtung öffnen, wenn sich im Haus mehr als zehn Wohnungen befinden (vgl. Brandschutzrichtlinie Flucht- und Rettungswege Art. 3.2.3.). In Ihrem Fall sind beide Richtungen möglich.