Muss bei der Renovation eines einzelnen Zimmers die gesamte Wohnung brandschutztechnisch saniert werden?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Situation:
In einem Mehrfamilienhaus (Holzbau ca. 100 Jahre alt) mit drei Wohnungen soll in der obersten Wohnung mit darüber liegendem Estrich eine Täferdecke in einem einzelnen Zimmer ersetzt werden. Dabei soll auch die alte Isolation in der Balkenlage gegen eine bessere Wärmedämmung ausgetauscht werden. Ist das möglich, ohne die gesamte Wohnung brandschutztechnisch zu sanieren? Die Wohnung ist bewohnt, das Gebäude ist brandschutztechnisch nicht auf dem aktuellen Stand.

Grundsätzlich müssen Gebäude bei umfangreichen Sanierungen an die aktuell gültigen Brandschutzvorschriften angepasst werden. Im Bestandesbau gilt jedoch das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Welche Massnahmen bei ihrem Gebäude getroffen werden müssen, beurteilt die zuständige Behörde. Bitte nehmen Sie direkt mit der Gebäudeversicherung St. Gallen Kontakt auf: brandschutz@gvsg.ch.

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