Müssen wir es der Gebäudeversicherung melden, wenn wir wegen Umbau oder technischen Arbeiten einzelne Melder unserer Brandmeldeanlage oder Handtaster ausschalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau

Gemäss Brandschutzrichtlinie 20-15 «Bandmeldeanlagen», Ziffer 3.10, Absatz 4, müssen voraussehbare Betriebsunterbrüche der Brandschutzbehörde gemeldet werden, wenn Sie länger als 24 Stunden dauern.

Wir empfehlen Ihnen, mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. Allenfalls können Sie eine objektspezifische Lösung finden.

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