Müssen Schulhäuser zwingend über Rettungspläne verfügen oder genügt die Bestimmung des Sammelplatzes?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Das Bestimmen des Sammelplatzes ist Teil der Rettungspläne und diese sind wiederum Bestandteil der Evakuationsplanung.

Eine Evakuationsplanung ist notwendig, wenn sich im Gebäude regelmässig ortsunkundige oder urteilsunfähige Personen aufhalten. Schulhäuser fallen in der Regel in diese Kategorie – eine Evakuationsplanung ist also gefordert.

Eine Evakuationsplanung geht weit über das Bestimmen eines Sammelplatzes hinaus. Umfang und Inhalt werden auf die jeweilige Situation, insbesondere auf die Personengefährdung und die Ausdehnung des Gebäudes, abgestimmt. Geklärt werden Grundsatzfragen wie: Was braucht es, damit alle Personen im Gebäude alarmiert werden können? Wie können sich alle Personen geordnet an einen sicheren Ort, z.B. zu einem Sammelplatz, begeben? Wie werden ausgewählte Personen instruiert, damit sie im Ereignisfall ihre Aufgabe übernehmen können?

Die Evakuationsplanung muss schriftlich festgehalten sein und geschult werden.

Die Anforderungen an eine Evakuationsplanung finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Kapitel 6.

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