Müssen offene Leitungen verkleidet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Die Leitungen für Kalt- und Warmwasser und für den Vor- und Rücklauf der Heizung werden im Garderobenschrank integriert und über mehrere Geschosse geführt.

Die Heizungsleitungen führen von den vertikalen Leitungen horizontal über die Geschossdecken in Sockelkasten (Heizverteiler im Bodenaufbau). Die Geschossdecken sind ausbetoniert. Müssen die offenen Leitungen in der Garderobe verkleidet werden? Wenn ja, müssen die Abzweiger zusätzlich abgeschottet werden? 

Wir gehen davon aus, dass Ihr Gebäude nicht höher als 30 Meter ist. Falls Ihr Gebäude in die Kategorie «Gebäude mit geringen Abmessungen» fällt, werden keine Anforderungen an die Materialisierung der Leitungen gestellt.

Für alle anderen Gebäude sind die Anforderungen an das Brandverhalten von Rohrleitungen der Gebäudetechnik in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 5.1 geregelt. Offen verlegte Leitungen müssen mindestens der Kategorie RF3 entsprechen (kein kritisches Verhalten, cr). In vertikalen Fluchtwegen sind die Anforderungen höher, dort ist Kategorie RF1 gefordert. Wenn diese Vorgaben erfüllt sind, ist keine Verkleidung notwendig, es werden keine zusätzlichen Brandschutzforderungen gestellt.

Die Anforderungen an Durchbrüche in brandabschnittsbildenden Bauteilen sind in der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.5 beschrieben. Wenn die Leitungen einen Aussendurchmesser von weniger als 120 mm aufweisen, sind nach Ziffer 3.5, Absatz 4e, bei Gebäuden mit geringer und mittlerer Höhe keine weiteren Massnahmen notwendig. Die Aussparung muss jedoch ordnungsgemäss verschlossen sein (siehe Ziffer 3.5, Absatz 3). Eine Verkleidung der Leitungen oder die Führung in einen Installationsschacht ist demzufolge nicht notwendig.

Innerhalb der Wohnung (Nutzung) müssen die Heizleitungen nicht EI 30 verkleidet werden.

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