Müssen Handfeuerlöscher zwingend im VKF-Register eingetragen sein oder reicht es, wenn sie der Norm DIN EN3 oder SN EN3 entsprechen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Basel-Stadt

Nutzung

Klinik, Spital

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Aus Sicht der Gebäudeversicherung Bern müssen die Löschgeräte nicht zwingend VKF-anerkannt sein. Sie müssen jedoch zwingend der genannten Norm entsprechen und gemäss Herstellerangaben gewartet werden.

Wie die Handhabung in anderen Kantonen ist, können wir nicht beurteilen. Dies müssten Sie direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert