Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
In einem Mehrfamilienhaus mittlerer Höhe gelten für Wände von vertikalen Fluchtwegen erhöhte Anforderungen an den Brandschutz. Glasbausteine müssen denselben Feuerwiderstand aufweisen wie alle anderen festen Bauteile – im vorliegenden Fall also EI 60-RF1.
Wichtig: Glasbausteine gelten nicht als bewegliche Abschlüsse (wie Türen) und auch nicht als klassische Verglasung (Glas-Rahmenkonstruktionen). Wenn die betroffene Wand eine Aussenwand ist, müssen die Glasbausteine in der Regel keinen Feuerwiderstand erfüllen.