Müssen Glasbausteine in der Mauer zu einem vertikalen Fluchtweg eines Mehrfamilienhauses die Anforderung EI60 erfüllen oder reicht EI30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

In einem Mehrfamilienhaus mittlerer Höhe gelten für Wände von vertikalen Fluchtwegen erhöhte Anforderungen an den Brandschutz. Glasbausteine müssen denselben Feuerwiderstand aufweisen wie alle anderen festen Bauteile – im vorliegenden Fall also EI 60-RF1.

Wichtig: Glasbausteine gelten nicht als bewegliche Abschlüsse (wie Türen) und auch nicht als klassische Verglasung (Glas-Rahmenkonstruktionen). Wenn die betroffene Wand eine Aussenwand ist, müssen die Glasbausteine in der Regel keinen Feuerwiderstand erfüllen.

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