Standort des Gebäudes
Wallis
Im Kanton Wallis gibt es keine gesetzliche Pflicht, Feuerlöscher in privaten Ferienhäusern periodisch prüfen zu lassen. Die Verantwortung für Unterhalt und Funktion liegt beim Eigentümer. Fachstellen und Brandschutzexperten empfehlen jedoch, Feuerlöscher alle 3–5 Jahre kontrollieren oder nach spätestens 6 Jahren ersetzen zu lassen. So wird sichergestellt, dass der Löscher im Ernstfall funktioniert. Gerade bei selten genutzten Objekten wie Ferienhäusern ist eine gelegentliche Kontrolle besonders wichtig.