Müssen Fenster bei einem Ersatz den Brandschutzanforderungen EI30 entsprechen, wenn der Abstand zum Nachbarsgebäude nur 2,45 m beträgt?

Standort des Gebäudes

Zug

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Bei Umbauten und Sanierungen muss ein Gebäude grundsätzlich an die aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden. Demnach müssten Sie Fenster EI 30 einsetzen. Im Bestandsbau gilt jedoch das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Das heisst, die Behörde beurteilt, welche Massnahmen nötig sind. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Behörde zu wenden.

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