Standort des Gebäudes
Zug
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Bei Umbauten und Sanierungen muss ein Gebäude grundsätzlich an die aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden. Demnach müssten Sie Fenster EI 30 einsetzen. Im Bestandsbau gilt jedoch das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Das heisst, die Behörde beurteilt, welche Massnahmen nötig sind. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Behörde zu wenden.