Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Beim Ersatz eines Monoblock-Geräts müssen bestehende Brandschutzklappen in der Regel nicht ersetzt werden, solange folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind funktionsfähig
- Durch das neue Gerät entstehen keine neuen Anforderungen
- Es werden keine weiteren Änderungen am Lüftungskanalnetz ausserhalb der Zentrale vorgenommen
- Es werden keine neuen Bereiche belüftet.
Bestehende Brandschutzklappen sollten jedoch überprüft und gewartet werden.
Die Hygienereinigung richtet sich nach den Vorgaben der Hygienerichtlinie der SWKI VA104-01 und muss unabhängig vom neuen Lüftungsgerät eingehalten werden.