Müssen beim Ersatz eines Monoblock-Lüftungsgeräts bestehende Brandschutzklappen ersetzt oder auf den Stand der Technik gebracht werden werden?Und was gilt für die Hygienereinigung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Beim Ersatz eines Monoblock-Geräts müssen bestehende Brandschutzklappen in der Regel nicht ersetzt werden, solange folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Sie sind funktionsfähig 
  • Durch das neue Gerät entstehen keine neuen Anforderungen 
  • Es werden keine weiteren Änderungen am Lüftungskanalnetz ausserhalb der Zentrale vorgenommen 
  • Es werden keine neuen Bereiche belüftet. 

Bestehende Brandschutzklappen sollten jedoch überprüft und gewartet werden. 
Die Hygienereinigung richtet sich nach den Vorgaben der Hygienerichtlinie der SWKI VA104-01 und muss unabhängig vom neuen Lüftungsgerät eingehalten werden. 

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