Müssen bei einem Wohnhaus, in dem mehrere Wohnungen zu einem Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden dürfen, die Lüftungsleitungen zwingend in einem feuerwiderstandsfähigen Schacht vertikal durchs Gebäude geführt werde?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Leitungen von haustechnischen Installationen, die über mehrere Geschosse geführt werden, müssen in brandabschnittbildenden Installationsschächten platziert werden. Der Feuerwiderstand orientiert sich an der Nutzung. Im Falle eines Mehrfamilienhauses mittlerer Höhe beträgt er EI30 bei brandabschnittbildenden Wänden. Auf einen Installationsschacht kann verzichtet werden, wenn die Leitungen in einem VKF-anerkannten Wandsystem geführt werden oder die Durchbrüche und Leitungsführungen feuerwiderstandsfähig verschlossen werden. Sie finden diese Bestimmungen in der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.6.1. 

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