Müssen bei brandschutzzertifizierten Aufzugsschachttüren immer Originalteile eingebaut werden oder sind auch Ersatzteile aus gleichwertigen Materialien mit minimalen konstruktiven Abweichungen zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Aufzugsschachttüren mit einem Feuerwiderstand müssen grundsätzlich so eingebaut werden, wie sie geprüft wurden. Das Prüfzertifikat wird nur mit Originalteilen erfüllt.

An die meisten Aufzugsschachttüren wird nur die Anforderung gestellt, dass Schachttürflügel und Rahmen aus Baustoffen der Kategorie RF1 bestehen müssen. Die angesprochenen Rollen stehen jedoch nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Materialisierung der Türblätter. Wenn in Ihrem Fall keine zusätzlichen Anforderungen an die Aufzugsschachttüre bestehen, dürfen Sie Ersatzteile aus gleichwertigen Baustoffen mit konstruktiven Abweichungen einsetzen, wenn sie die Funktion der Türe nicht beeinträchtigen.

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