Müssen Arztpraxen mit Rauchmeldern ausgestattet sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Arztpraxis, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

In einer Arztpraxis sind keine Rauchmelder gefordert, da in der Regel keine Personen dort übernachten. Im Sinn des Personen- und Sachwertschutzes wären Rauchmelder jedoch empfehlenswert.

Umfassenden Schutz bietet eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr. Solche freiwillig installierten Anlagen werden zum Teil von den zuständigen Behörden subventioniert.

 

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