Mir ist die Definition von einem «sicheren Ort im Freien» nicht klar. In allen Brandschutzmusterplänen der VKF ist die Fluchtweglänge jeweils bis zur Fluchtwegtüre vermasst. Ob der gefahrlose Aufenthaltsort direkt vor der Türe oder 50 m vom Brandgeschehen weg ist, wird nicht behandelt. Werden die 35 m Fluchtweglänge also nur zur Fluchttüre gemessen, ungeachtet von Hauseinsprüngen, Überdachungen und Vordächer?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Der sichere Ort im Freien ist ein Ort, an dem sich die Personen unabhängig vom Ausmass des Brandgeschehens oder anderen Gefahren aufhalten können. Aus diesem Grund sind zum Beispiel Überdachungen und dergleichen des zu verlassenden Gebäudes ungeeignet. Die Länge des Fluchtwegs wird jedoch nur bis zum Eingang in den vertikalen Fluchtweg gemessen. Der Weg innerhalb des vertikalen Fluchtwegs sowie der Weg bis zum sicheren Ort im Freien wird nicht gemessen. Der sichere Ort im Freien muss objektspezifisch bestimmt werden und in den Brandschutzplänen klar festgehalten werden. 

Ein Gedanke zu “Mir ist die Definition von einem «sicheren Ort im Freien» nicht klar. In allen Brandschutzmusterplänen der VKF ist die Fluchtweglänge jeweils bis zur Fluchtwegtüre vermasst. Ob der gefahrlose Aufenthaltsort direkt vor der Türe oder 50 m vom Brandgeschehen weg ist, wird nicht behandelt. Werden die 35 m Fluchtweglänge also nur zur Fluchttüre gemessen, ungeachtet von Hauseinsprüngen, Überdachungen und Vordächer?”

  1. Das «Freie» setzt auch voraus, dass die Personen die öffentliche Verkehrsfläche erreichen können und sich somit frei bewegen können. Damit können sich die Personen dem Brandgeschehen selbstständig entziehen.
    «Sichere Stelle» und «Im Freien» ist eine nur eindeutige Zuordnung. Im Freien ist Sicher, aber Sichere Stelle ist nicht unbedingt im Freien. Von «Sicheren Stellen» spricht man abweichend und einschränkend zum «Freien», wenn das Freie nicht erreicht wird und die Personensicherheit anders gewährleistet werden muss. Ein Balkon für viele Personen, mit Abtrennung zu anderen Räumen, mit Tragwerk erhöhten Feuerwiderstandes u.a., um z.B. die zu lange Zeit für das Anleitern zu kompensieren. Oft Bestandsproblematik.
    Hinsichtlich der Fluchtweglänge wird, anders als in einigen SonderbauVorschriften, die Entfernung (mathematische Gerade) einer Stelle zu einem Ausgang ins Freie oder in einen Treppenraum, der erreichbar sein muss angegeben. Die tatsächliche Weglänge selbst ist mit der Pauschalregelung unerheblich.
    Dies ist ein Unterschied zu den unterschiedlich pauschalisierten Bemessungsregeln der Sonderbauvorschriften wie
    – Lauflinie (berücksichtigt Bauteile, Mobiliar, Anlagen; IndBau) und die
    – Luftlinie, die nur Bauteile berücksichtigt, um Regale ohne weiteres bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren anders aufstellen zu können (VKStaette).
    Man erkennt an den Grenzwerten, wie dies auch den Größenverhältnissen (Wurzel2) nach zusammenhängt.

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