Meiner Meinung nach lagern zahlreiche Stockwerkeigentümer in unserer Einstellhalle mit 17 Parkplätzen deutlich zu viel Material auf ihren Parkfeldern. Leider bleibt die Verwaltung untätig, was kann ich unternehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Sie erwähnen nicht explizit, auf welche Bestimmungen Sie sich beziehen. In Bezug auf die Lagerung von Material in Einstellhallen ist die Grösse des Brandabschnitts entscheidend. Ist dieser grösser als 600 m2, handelt es sich aus Sicht des Brandschutzes um ein Parking. Ist er kleiner, handelt es sich um einen Einstellraum. Bei 17 Parkplätzen gehen wir davon aus, dass es ein Einstellraum ist. Darin ist die Lagerung von Material grundsätzlich erlaubt. Die Einschränkungen dazu finden Sie auf Heureka, der Informationsplattform für Brandschutz. Die zuständige Behörde für Einstellräume dieser Grösse ist der Feueraufseher Ihrer Gemeinde. Wir empfehlen Ihnen, sich an diesen zu wenden.

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