Meine Tochter hat vor Kurzem eine Wohnung in einem über hundertjährigen Haus in Zürich bezogen. Im Treppenhaus ist die Treppe aus Holz, die Wände aus Stein. Einen zweiten Fluchtweg gibt es nicht. Die Fenster ihrer Wonung gehen gegen einen kleinen Innenhof, der für die Feuerwehr nicht befahrbar ist. Es gibt auch keine Rauchmelde- oder Sprinkleranlage. Ist diese Situation zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen des Forum Brandschutz keine abschliessenden Antworten zu objektspezifischen Fragen geben können.   

Grundsätzlich ist für Wohnbauten ein vertikaler Fluchtweg ausreichend, wenn dieser die Brandschutzanforderungen erfüllt. Wir empfehlen Ihnen, sich an die örtlich zuständige Brandschutzbehörde zu wenden. In der Stadt Zürich ist das die Feuerpolizei Zürich.  

 

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