Mein Vermieter hat einen Schreiner beauftragt, meine Wohnungseingangstüre zu reparieren. Dieser wollte die ganze Türe abmontieren und mitnehmen, so dass ich in dieser Zeit keine Türe hätte – ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen, Mehrfamilienhaus; Kanton Bern

Die Frage betrifft mindestens zwei Aspekte: Brandschutz, Einbruchschutz und Privatsphäre.

Aus Sicht des Brandschutzes ist zu sagen: Wohnungen müssen grundsätzlich gegenüber dem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) als Brandabschnitt, sprich mit einer Brandschutztüre, abgetrennt werden.

Dauert die Reparatur länger als ein Tag muss eine Ersatztüre mit Feuerwiderstand eingesetzt werden damit bei einem allfälligen Brandereignis der Fluchtweg rauch- und hitzefrei bleibt.

Zu den anderen Aspekten können wir keine Stellung nehmen.

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