Gehen von einem Rasenmäher Benzindämpfe aus, befindet sich das Gerät vermutlich nicht in einem ordnungsgemässen Zustand – etwa infolge undichter Stellen am Tank oder an den Treibstoffleitungen. Können sich die Dämpfe ungehindert ausbreiten, besteht insbesondere in geschlossenen oder unterirdischen Räumen die Gefahr der Bildung eines explosionsfähigen Luftgemischs. In solchen Fällen muss das Motorgerät in einem gut belüfteten Bereich, z. B. im Freien, abgestellt werden.
Grundlagen zum Explosionsschutz sind im Merkblatt 2153 der SUVA umschrieben: Explosionsschutz – Grundsätze, Mindestvorschriften, Zonen