Mein Elektrounternehmen hat den Auftrag erhalten, einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch zu erstellen. Der Hausanschlusskasten (HAK) ist im UG-Treppenhaus, das zum Keller hin offen ist, und es gibt auch zwei Sicherungen im Treppenhaus. Diese würde ich in einen Technikraum verschieben und dort eine Brandschutztüre montieren lassen. Ich müsste aber die Leitung des HAK neu erstellen. Wie muss ich die Kabel verlegen und muss ich den HAK einkleiden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Schaltgerätekombinationen dürfen in vertikalen Fluchtwegen nicht offen aufgestellt werden. Die zu treffenden Massnahmen sind abhängig von der Frontgrösse und sind in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» in Kapitel 5.2.2. ersichtlich.

In vertikalen Fluchtwegen sind nur Kabel zulässig, die zur Versorgung oder der Kommunikation der dort installierten Geräte und Installationen dienen. Anderweitige Kabel oder Kabeltrassen müssen mit Feuerwiderstand vom vertikalen Fluchtweg abgetrennt werden.

Welche Mindestmassnahmen bei einem bestehenden Gebäude getroffen werden müssen, ist eine Frage der Verhältnismässigkeit. Diese muss mit der zuständigen Brandschutzbehörde geklärt werden – im vorliegenden Fall von Wohnhäusern ist das der örtlich zuständige Feueraufseher.

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