Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Schaltgerätekombinationen dürfen in vertikalen Fluchtwegen nicht offen aufgestellt werden. Die zu treffenden Massnahmen sind abhängig von der Frontgrösse und sind in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» in Kapitel 5.2.2. ersichtlich.
In vertikalen Fluchtwegen sind nur Kabel zulässig, die zur Versorgung oder der Kommunikation der dort installierten Geräte und Installationen dienen. Anderweitige Kabel oder Kabeltrassen müssen mit Feuerwiderstand vom vertikalen Fluchtweg abgetrennt werden.
Welche Mindestmassnahmen bei einem bestehenden Gebäude getroffen werden müssen, ist eine Frage der Verhältnismässigkeit. Diese muss mit der zuständigen Brandschutzbehörde geklärt werden – im vorliegenden Fall von Wohnhäusern ist das der örtlich zuständige Feueraufseher.