Lüftungsleitungen aussen an der Fassade müssen nicht feuerwiderstandsfähig verkleidet werden. Ist das richtig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Uri

Nutzung

Hotel

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Situation

Bei einem Beherbergungsbetrieb Typ B möchte der Lüftungsplaner die Fortluft des Lüftungsgeräts für mehrere Lüftungsabschnitte aussen an der Fassade über Dach führen. Innerhalb des Gebäudes werden die Leitungen mit Brandschutzdämmung verkleidet. Welche Anforderungen gelten an die Leitung entlang der Fassade? In der Brandschutzrichtlinie 25-15 «Lufttechnische Anlagen», Ziffer 3.7.6, steht, dass nur Transitleitungen, die durch andere Lüftungs- oder Brandabschnitte geführt werden, mit Feuerwiderstand zu verkleiden sind. Da der Aussenraum nicht als Brandabschnitt oder Lüftungsabschnitt gilt, sollte dies ohne Feuerwiderstand möglich sein, korrekt?

Antwort

Ja, das ist korrekt. An Lüftungsleitungen aussen am Gebäude werden keine Brandschutzanforderungen gestellt.

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