Können in einem Verkaufsgeschäft (Fläche > 1200 m2) bei einzelnen Geschäften für Fremdmieter Brandabschnitte gebildet werden, z.B. mit brandfallgesteuerten Schiebetoren, damit Sie vom Sprinklerschutz ausgenommen werden können? Diese Geschäfte würden der Nutzung «Verkaufsräume» zugeordnet (Mischnutzung Verkaufsgeschäft und Verkaufsräume). Somit müsste dieser Brandabschnitt nur noch entraucht werden. Ist das möglich?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

Verkauf

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Ihre Überlegungen sind richtig, grundsätzlich ist das so möglich. Folgende Punkte müssen jedoch beachtet werden:

  • Die Entfluchtung aus den Verkaufsräumen muss gemäss den Vorschriften umgesetzt sein. Der Fluchtweg darf z.B. nicht über andere Nutzungen führen.
  • Die Entrauchung jedes Brandabschnitts muss richtlinienkonform gewährleistet sein.
  • Die Brandabschnittsbildung muss korrekt ausgeführt werden.

Ob diese Punkte in ihrem Konzept konform umgesetzt werden, können wir nur mit detaillierteren Angaben prüfen. Wir bitten Sie deshalb, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. Die Zuständigkeiten im Bereich Brandschutz finden sie auf der Website der GVSG.

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