Kann man eine Wärme-Kraft-Kopplungsanlage in einen Holzbau einbauen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Die Anforderungen an Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen unterscheiden sich nicht von denen, die an andere wärmetechnische Anlagen wie Holz- oder Ölheizungen gestellt werden. Die gesetzliche Grundlage bildet die Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen».

Die Anforderungen an den Aufstellungsraum ist unter Ziffer 3.3 «Räume für Feuerungsaggregate in Gebäuden mit mehreren Brandabschnitten» zu finden. Ob das Gebäude in Holzbauweise erstellt wurde, spielt dabei keine Rolle.

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