Objekt: Schwimmhalle, 11 bis 30 m hoch
Soweit die Räume einer Nutzungseinheit zugeordnet werden können und der Fluchtweg über maximal einen zusätzlichen Raum führt, ist diese Lösung denkbar.
Bitte klären Sie jedoch mit der in Ihrem Kanton zuständigen Brandschutzbehörde, ob es objektspezifische Rahmenbedingungen oder Einflussfaktoren gibt, die gegen diese Lösung sprechen.