Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Einstellräume und Parkings
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Situation:
Gemäss VKF können unter Terrain liegende Brandabschnitte nur bis zum 1. UG mit Lüfter der Feuerwehr entraucht werden, sofern die Zuluft nicht direkt vom Freien auf gleicher Ebene zugeführt werden kann (Hanglage). Wir planen ein Gebäude in Hanglage. Das Parking ist im Plan als 2.Untergeschoss definiert und wird über eine offene Rampe mit einer Steigung von 15% erschlossen. Der Feuerwehrlüfter kann vor der Revisionsöffnung beim Garagentor platziert werden. Die Abströmschächte müssen im hinteren Bereich über Schächte im Erdreich realisiert werden. Ist diese Lösung möglich? Für unser Verständnis wird die Zuluft beim Garagentor auf gleicher Ebene zugeführt, somit sollte auch eine als 2.UG definierte Einstellhalle über eine LRWA entraucht werden.
Bitte beachten Sie, dass wir objektspezifische Fragen nicht abschliessend beantworten können.
Grundsätzlich wird die Geschosslage nach der Betrachtung der VKF gemäss Brandschutzrichtlinie 10-15 «Begriffe und Definitionen» definiert: «(…) Geschosse, welche mehr als 50 % der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände unter Terrain liegen gelten als Untergeschosse. (…)»
Wenn das Geschoss des Parkings als 2. UG eingestuft wird, kann eine LRWA im Standardkonzept nicht eingesetzt werden. In diesem Fall gilt es mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde zu klären, ob unter den objektspezifischen Gegebenheiten ein LRWA-Konzept zulässig ist.