Standort des Gebäudes
Luzern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Ein Vordach ist möglich. Dieses hat in Bezug auf die Materialisierung grundsätzlich keine erhöhten Anforderungen, es sei denn, eine objektbezogene Beurteilung kommt zum Schluss, dass sich der Vordachbereich noch nicht im Freien befindet. Dies kann zum Beispiel bei speziellen Gebäudegeometrien oder unterschrittenen Gebäudeabständen der Fall sein. Ob bei Ihrem Bauvorhaben solche Anforderungen zum Tragen können, müssen Sie mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde klären.
Bitte beachten Sie:
Ihr Objekt befindet sich in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Die Antwort beruht darum auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.