Kann durch eine Sprinkleranlage die bauliche Massnahme, dass innerhalb eines Lager- und Bürobaus mit zwei vertikalen Fluchtwegen maximal über einen zusätzlichen Raum geflüchtet werden kann, aufgehoben werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objektspezifische Fragen können wir hier nicht abschliessend beantworten. Diese gilt es anhand der Gegebenheiten vor Ort mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde zu klären.

Grundsätzlich hat eine Sprinkleranlage keinen Einfluss auf die Brandschutzmassnahmen der Fluchtwege. Bei einem Umbau kann die Brandschutzbehörde jedoch objektbezogen die Verhältnismässigkeit von Ersatz- und Verbesserungsmassnahmen abwägen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihren Brandschutzplänen an die örtlich zuständige Brandschutzbehörde zu wenden.

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