Ist unser Aufbau erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir planen einen Laubengang aus Holz. Es führt zu einem vertikalen Fluchtweg. Der geplante Aufbau ist (von unten nach oben):

Balkenlage aus Holz
Gipsfaserplatte Flächendeckend
Abdichtung (muss diese auch RF1 sein?)
Lattung aus Fichte
Rost aus WPC 

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Graubünden

Zu dieser Frage hat die VKF eine FAQ beantwortet. Der Aufbau bei einem Laubengang wie von Ihnen beschrieben ist demnach erlaubt, wenn folgende Anforderungen an die Materialisierungen eingehalten sind:

  • Bodenrost: RF3
  • Lattung: RF3
  • Abdichtung: RF3 (cr)
  • Vollflächige Tragschicht aus einer Platte bestehend aus einer BSP 30 RF1 (Brandschutzplatte mit 30 Minuten Feuerwiderstand) und feuerwiderstandfähig an die Aussenwand angeschlossen
  • Linear tragende Bauteile (Balkenlage, Stützen): RF3

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