Ist in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen ein Feuerlöscher Pflicht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch

Wenn Sie keine Personen beherbergen und keine Betten an Touristen vermieten, sind Feuerlöscher gemäss Brandschutzvorschriften nicht gefordert. Die Fachstelle Brandschutz der GVB empfiehlt jedoch Feuerlöscher im Treppenhaus und in jeder Wohnung.

2 Gedanken zu “Ist in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen ein Feuerlöscher Pflicht?”

  1. Ich vertrete die Interessengemeinschaft verschiedener Eigentümer eines älteres Fachwerkhauses mit 7 Wohnungen. Diese Wohnungen sind dauerhaft vermietet. Im Treppenhaus sind Pulverlöscher angebracht. Ich weiß von meiner früheren Tätigkeit bei der Freiw. Feuerwehr, dass Pulverlöscher, wenn sie aktiviert werden, sehr umfangreiche Reinigungsarbeiten erfordern. Darf ich diese Feuerlöscher entfernen? Diese Frage wird mir bei der nächsten Eigentümerversammlung gestellt. Ich bitte um eine eindeutige und verständliche Auskunft.
    Mit freundlichen Grüßen
    K. Wagner

    1. Nein, die Feuerlöscher dürfen nicht entfernt werden – in einem älteren Fachwerkhaus sind sie Pflicht. Die bestehenden Pulverlöscher können jedoch durch Löscher mit einem anderen Löschmittel der Brandklasse A ausgetauscht werden. Dabei muss der Füllinhalt mindestens 6 Liter betragen. Die Feuerlöscher müssen sich in einer fest montierten Halterung befinden und dürfen nicht einfach nur auf dem Boden stehen. Zudem müssen die Feuerlöscher klar erkennbar oder ihr Standort mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet sein.

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