Ist im Kanton Bern in einem Einfamilienhaus ein Handfeuerlöscher Vorschrift?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Bern

Bei Einfamilienhäusern, wie auch in den übrigen Wohnbauten, sind im Kanton Bern Handfeuerlöscher nicht vorgeschrieben, soweit die Bauten ausschliesslich dem Wohnen dienen. Sie sind aber empfohlen. Falls in dem Haus jedoch Wohnraum zu touristischen oder gewerblichen Zwecken temporär vermietet wird, sind ein Handfeuerlöscher sowie eine Löschdecke obligatorisch.

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