Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Schule
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die Situation
In unserem Schulhaus sind im Flur, der zur Fluchttüre führt, drei Klassenzimmer mit maximal 20 Schülerinnen und Schülern angeordnet. Die Fluchttüre führt zu einem vertikalen Fluchtweg, der über eine Nottüre ins Freie führt. In den Fluren sind drei runde Tische mit jeweils drei bis vier Stühlen angeordnet, die jedoch immer wieder durch die Lernenden in die Flurmitte verstellt werden. Eine Anordnung der Tische an den Rand des Flures ist nicht möglich. Neben der Fluchttüre befindet sich zudem eine Steckdose, die von den Schülerinnen und Schülern gerne als Ladestation für ihre Notebooks verwendet wird. Ist diese Situation zulässig und wer trägt die Verantwortung?
Die Antwort
Ist der Flur gegenüber dem vertikalen Fluchtweg brandschutztechnisch abgetrennt, ist eine Nutzung durch Schüler und Schülerinnen zulässig. Der Fluchtweg aus den angrenzenden Schulzimmern muss jederzeit gewährleistet sein.
Die Verwendung von Steckdosen im Flurbereich ist nur zulässig, wenn dadurch keine zusätzliche Brandgefährdung entsteht und der Fluchtweg in keiner Weise beeinträchtigt wird.
Für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sowie den ordnungsgemässen Zustand sind die Schulleitung bzw. der Betreiber und die Eigentümerschaft verantwortlich.