Ist es zulässig, bei einem Kinderhort in einem Gebäude mittlerer Höhe keine Trennung zwischen Treppenhaus und Garderobenbereich vorzusehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei Schulbauten mittlerer Höhe sind «offene» Treppenhäuser (d.h. ohne Brandschutzabschlüsse zwischen Treppenhaus und Korridor) nicht zulässig. Ob unter gewissen Umständen eine objektbezogene Ausnahme gemacht werden kann, müssten Sie mit der zuständigen Brandschutzbehörde klären.

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