Ist es richtig, dass in einem Wohnhochhaus mit weniger als 900 m2 Fläche nur ein vertikaler Fluchtweg gefordert ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Aargau

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

Hochhaus

Wenn die Geschossfläche nicht mehr als 900 m² beträgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein einzelnes Treppenhaus ausreichen. Dabei müssen jedoch alle weiteren Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Brandschutz, Fluchtweglängen und baulicher Umsetzung, erfüllt sein.

In Hochhäusern gelten deutlich höhere Anforderungen an das Treppenhaus, beispielsweise in Form eines Sicherheitstreppenhauses. Hier spielen insbesondere der Feuerwiderstand, der Schutz gegen Rauchausbreitung, die Anordnung von Ausgängen sowie der Einbau von Rauchschleusen eine zentrale Rolle.

Wir empfehlen Ihnen, die Brandschutzplanung einem spezialisierten Fachplanungsbüro zu übertragen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die erforderlichen Massnahmen zur Qualitätssicherung umgesetzt werden.

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