Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Wo die Bandseite der Türe liegen muss, ist in den Brandschutzvorschriften nicht explizit geregelt.
Zu beachten ist jedoch: Wenn die Türe maximal geöffnet ist, muss die Durchgangsbreite, die aufgrund der Belegung im Raum gefordert ist, in Fluchtrichtung jederzeit gewährleistet sein. Je nach Situation ist damit gegeben, wo die Bandseite liegen muss, insbesondere bei schmalen Korridoren.