Ist es relevant, wo die Bandseite einer Brandschutztüre liegt oder reicht es, wenn die Türe nach aussen öffnet?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Wo die Bandseite der Türe liegen muss, ist in den Brandschutzvorschriften nicht explizit geregelt.

Zu beachten ist jedoch: Wenn die Türe maximal geöffnet ist, muss die Durchgangsbreite, die aufgrund der Belegung im Raum gefordert ist, in Fluchtrichtung jederzeit gewährleistet sein. Je nach Situation ist damit gegeben, wo die Bandseite liegen muss, insbesondere bei schmalen Korridoren.

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