Ist es möglich, einen Absperrpfosten im vertikalen Fluchtweg einzubauen, damit unsere Bewohnerinnen und Bewohner nicht aus Versehen mit dem Rollstuhl auf die Treppe fahren können? Falls ja, gibt es Anforderungen an Abstände, welche beachtet werden müssen oder kann dieser einfach mittig angeordnet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Betreuung von Personen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen

Für solche Lösungen gibt es keine explizite Regelung. Es gilt der Grundsatz, dass Fluchtwege jederzeit freigehalten werden müssen und eine minimale Durchgangsbreite, die durch die Nutzung des Gebäudes definiert ist, aufweisen müssen. 

Grundsätzlich gibt es zwei Lösungsansätze:

  • Die Durchgangsbreite wird gemäss der minimalen Türbreite (in der Regel 0,90 m) neben dem Pfosten freigehalten
  • oder der Pfosten wird so montiert, dass er nicht fest mit dem Bau verbunden ist (z.B. in eine Bodenhülse gesteckt) und jederzeit ohne zusätzlichen Kraftaufwand entfernt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass solche Problemstellungen immer objektspezifisch von der örtlich zuständigen Behörde bewilligt werden müssen und dass durch diese Lösungen möglicherweise zusätzliche Brandschutzmassnahmen gefordert werden können.  

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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