Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
In Einfamilienhäusern können Holzbrennstoffe und Kohle bis max. 5 m3 in Räumen beliebiger Bauart gelagert werden.
Sie finden diese und weitere Angaben zu den Anforderungen an Heizräumen in Einfamilienhäusern auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka.