Ist es erlaubt, Weich- und Hartholzbriketts für einen Kachelofen im selben Raum zu lagern, in dem eine Ölheizung steht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

In Einfamilienhäusern können Holzbrennstoffe und Kohle bis max. 5 m3 in Räumen beliebiger Bauart gelagert werden.

Sie finden diese und weitere Angaben zu den Anforderungen an Heizräumen in Einfamilienhäusern auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka.

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