Objekt: Einstellräume, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Aus Sicht des Brandschutzes gibt es nur bei Räumen mit grosser Personenbelegung und bei Verkaufsgeschäften Einschränkungen für Rampen in Fluchtwegen. Aus diesem Grund kann die Frage grundsätzlich bejaht werden. Es gilt aber natürlich auch die weiteren Regeln der Baukunde zu beachten.