Ist es erlaubt, den Ausgang eines Abluftkamins (Kanalisation und Garage) vor eine öffenbare Gaube zu platzieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Dazu gibt es keine expliziten Regelungen. Die Frage muss objektbezogen anhand der unmittelbaren Umgebungssituation beantwortet werden.

Möglicherweise müssen weitere Anforderungen, die nicht den Brandschutz betreffen, in die Lösungsfindung einbezogen werden (zum Beispiel Bestimmungen zur Lufthygiene).

Generell gilt, dass keine Gefahr für Personen und Gebäude entstehen darf. Wenn der Kamin der Abströmung von Rauch und Wärme dient (RWA-Konzept Garage), muss ein Eintritt von Rauch ins Gebäude verhindert werden. Dazu kann der Kamin zum Beispiel über die Gaube hinausgeführt werden.

 

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