Ist es denkbar, dass zwei Gebäude mit Geschossfläche <900m2 und geringer Höhe (max. 3 Geschosse) nur über eine gemeinsame Aussentreppe entfluchtet werden und keine weiteren Treppen in den Gebäuden vorhanden sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Diese Frage muss abschliessend anhand der Brandschutzpläne und den objektspezifischen Gegebenheiten beurteilt werden. Eine Aussentreppe gilt grundsätzlich auch als vertikaler Fluchtweg. Gemäss der Brandschutzrichtlinie 16-15 Ziff. 2.4.2 bezieht sich die Anzahl der erforderlichen vertikalen Fluchtwege auf die damit erschlossenen Geschossflächen. Dies ist im Grundsatz unabhängig von definierten Gebäudeeinheiten zu verstehen. Das würde in Ihrem Fall bedeuten, dass es nur denkbar wäre, wenn die gesamten Geschossflächen der mit der Aussentreppe erschlossenen Gebäude eine Fläche von 900m2 nicht überschreiten würde.

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