Ist es brandschutzkonform, wenn bei einem Turnhallengebäude der Ausgang aus dem Gebäude heraus aus einer Zwei-Flügel-Tür besteht, wobei beim Gehflügel nur eine Türgriff ist und beim Standflügel eine Panikdrückstange?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Schule

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Anhand dieser Informationen können wir die Frage nicht abschliessend beantworten. Es gilt, die Gesamtsituation des Gebäudes zu beachten. Die Anforderungen an die Durchgangsbreite und die Notausgangsfunktion der Tür müssen auf Basis der Brandschutzpläne des Gebäudes festgelegt werden

Aus Ihrer Fragestellung vermuten wir, dass der Gehflügel mit einer Notausgansfunktion nach SN EN 179 ausgerüstet werden soll, und der Standflügel nach SN EN 1125. Grundsätzlich ist eine solche Lösung nicht ausgeschlossen. Es muss jedoch beachtet werden, dass ein Panikverschluss nach SN EN 1125  für einen Dauerbetrieb mit regelmässiger Beanspruchung im Schulbetrieb nicht ausgelegt ist.

Wir empfehlen Ihnen, die Anforderungen anhand Ihrer Brandschutzpläne und dem Fachbericht Brandschutz (soweit vorliegend) mit dem zuständigen Brandschutzexperten der GVB zu klären.

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