Ist eine Garage aus Holz mit Blockbohlen (28 mm) und einem Sektionaltor erlaubt oder müssen hier spezielle Brandschutzvorschriften beachtet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Garage für zwei Autos

Eine freistehende Garage aus Holz mit zwei Abstellplätzen ist in der vorgesehenen Holzbauweise ohne weitere Brandschutzanforderungen realisierbar. Es handelt sich dabei um eine klassische Nebenbaute. Für solche gilt die Mindestanforderung RF 3 an das Brandverhalten der Baustoffe. Werden die Mindestgebäudeabstände unterschritten, müssen je nach Gebäudekategorie und Standort unter Umständen zusätzliche Anforderungen beachtet werden (z.B. bei Mehrfamilienhäusern oder über die Parzellengrenze).

Die Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

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