Ist eine abgeschlossene Türe (Zugang nur mit Schlüssel/Karte) von der Dachterrasse ins Fluchttreppenhaus zulässig, oder ist ein separater Fluchtweg erforderlich? Darf die Türe ohne Brandschutzanforderungen ausgeführt werden, da sie sich in der Fassadenhülle befindet?

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Türen in Fluchtwegen dürfen nicht abgeschlossen werden. Sie müssen sich jederzeit in Fluchtrichtung ohne Hilfsmittel öffnen lassen. Wenn Sie die Türe zum Fluchttreppenhaus permanent mit einem Schlüssel oder Kartenleser abschliessen, müssen Sie einen zweiten unabhängigen Fluchtweg erstellen.

An den Feuerwiderstand von Türen in der Fassade wird in der Regel keine Anforderung gestellt. Die gesamtheitlichen Anforderungen an die Türe und die Fluchtwege müssen in einem Brandschutz- und Sicherheitskonzept aufgezeigt werden.

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