Gemäss der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe gibt es an den Aufstellungsort für Sammelcontainer bis zu 25 Litern keine speziellen Anforderungen. Beträgt das Fassungsvermögen des Sammelcontainers mehr als 25 Liter, muss eine Auffangwanne und eine Kennzeichnung des Stoffes vorhanden sein. Diese Richtlinien beziehen sich allerdings grundsätzlich auf die Lagerung in einem Gebäude. Zur Beurteilung, ob die Sammelstelle aus feuerpolizeilicher Sicht in Ordnung ist, empfehlen wir Ihnen, mit der in Ihrem Dorf zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen.