Innen angebrachte Wandbilder oder Logos gelten brandschutztechnisch als Dekorationen.
Die Anforderungen sind in den Brandschutzrichtlinien 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» und 14-15 «Verwendung von Baustoffen» geregelt.
Innen angebrachte Wandbilder oder Logos gelten brandschutztechnisch als Dekorationen.
Die Anforderungen sind in den Brandschutzrichtlinien 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» und 14-15 «Verwendung von Baustoffen» geregelt.