Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Ein Ausgang über die Dachterrasse und die Aussentreppe ist grundsätzlich möglich. Ob die Variante als gleichwertig zur Standardlösung betrachtet werden kann, muss die zuständige Brandschutzbehörde beurteilen.
Zu beachten sind dabei folgende Punkte:
- An den Weg über die Dachterrasse und die Aussentreppe werden dieselben Anforderungen gestellt wie an den vertikalen Fluchtweg (Feuerwiderstand, Materialisierung).
- Die Türe (Kriterien wie Breite, Höhe, Öffnungsrichtung, Notausgangsbeschläge) und die Aussentreppe müssen den Anforderungen an Fluchtwege genügen. Eine Schwelle ist dabei grundsätzlich möglich.
- Gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Absatz 2.5.1, darf der vertikale Fluchtweg nicht geschossweise versetzt sein. Ob dies in ihrem Fall zum Tragen kommt, muss zuständige Behörde klären.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.