Ist ein Fluchtweg von einer Dachterrasse im 1. OG über eine Aussentreppe ins EG möglich? Gibt es brandschutztechnische Anforderungen an Schwellen, z. B. bei der Terrassentür und wird die Fluchtweglänge von den Räumen im Gebäude bis ins vertikale Fluchttreppenhaus gemessen oder muss der Weg via Terrasse und Aussentreppe ins EG auch berücksichtigt werden?

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Ein Ausgang über die Dachterrasse und die Aussentreppe ist grundsätzlich möglich. Ob die Variante als gleichwertig zur Standardlösung betrachtet werden kann, muss die zuständige Brandschutzbehörde beurteilen.

Zu beachten sind dabei folgende Punkte:

  • An den Weg über die Dachterrasse und die Aussentreppe werden dieselben Anforderungen gestellt wie an den vertikalen Fluchtweg (Feuerwiderstand, Materialisierung).
  • Die Türe (Kriterien wie Breite, Höhe, Öffnungsrichtung, Notausgangsbeschläge) und die Aussentreppe müssen den Anforderungen an Fluchtwege genügen. Eine Schwelle ist dabei grundsätzlich möglich.
  • Gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Absatz 2.5.1, darf der vertikale Fluchtweg nicht geschossweise versetzt sein. Ob dies in ihrem Fall zum Tragen kommt, muss zuständige Behörde klären.

Bitte beachten Sie:

Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert