Ist die regelmässige Wartung von Handfeuerlöschern Pflicht? Und wie häufig sollte diese durchgeführt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bezüglich der Wartung von Feuerlöschern wurden die Vorschriften gelockert. Bis anhin war eine Wartung alle 3 Jahre Pflicht. 

Die heute gültigen Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf die Herstellerangaben, siehe Brandschutzrichtlinie «18-15 Löscheinrichtungen», Ziffer 6, Abs. 3.

Massgebend für das Wartungsintervall von Feuerlöschern sind also die Angaben des Herstellers.

Der LGVS (Löschgeräteverband Schweiz) empfiehlt, Handfeuerlöscher spätestens alle 3 Jahre durch eine Fachfirma warten zu lassen.

 

10 Gedanken zu “Ist die regelmässige Wartung von Handfeuerlöschern Pflicht? Und wie häufig sollte diese durchgeführt werden?”

  1. Eine Stellungnahme von jemandem, der diese Feuerlöscher auch vertreibt, hinterfrage ich grundsätzlich. Als Verantwortlicher für Immobilien bin ich gegenüber der «Löscherbranche» kritisch eingestellt. Habe da schon alles mögliche erlebt. Fakt ist, die meisten der Unternehmen leben von diesen Wartungen! Deshalb wurde alles dafür getan, den PM10 schlecht zu machen.

  2. Guten Tag

    Vor noch nicht so langer Zeit Kevlar machten Sie aufmerksam auf den Feuerlöscher Kevlar PM10, der für 10 Jahre wartungsfrei sei. Nach Ablauf der 10 Jahre würde ich verständigt, der Feuerlöscher zurückgenommen und ich könne ihn durch einen Neuen ersetzen. Also bestellte ich diesen Feuerlöscher durch die mit dem GVB-Talon und heute steht er griffbereit in meinem Haus.

    Gestern musste ich von Berufes wegen einen Brandschutzkurs absolvieren. Der Kursleiter, Heinz Wagner, Feucenter Spiez, äusserte sich abfällig über den Feuerlöscher Kevlar PM10. Er würde nicht zuverlässig funktionieren, bestimmt jedenfalls nicht 10 Jahre und überdies sei die Herstellerfirma Konkurs gegangen und ein Austausch nach 10 Jahren seit Leiferung sei somit gar nicht möglich.

    Da ich besagten Feuerlöscher über die GVB bestellt habe, bitte ich Sie mich faktengtreu zu informieren, wie die Sachlage nun wirklich ist. Schliesslich hängt unter Umständen mein Leben oder die Sicherheit meiner Liegenschaft davon ab.

    Vielen Dank und freundliche Grüsse.

  3. Darf ich im privaten Haushalt zB ein deutsches Produkt wie den
    Feuerlöscher 9Liter Schaum S9 SK eco Neuruppin 27A 233B 9LE Aufladelöscher
    installieren. Dieser soll laut Hersteller ein Wartungsintervall von 10 Jahren haben.

    1. Grundsätzlich spricht nichts gegen ein ausländisches Produkt. Es wird jedoch empfohlen, dass der Feuerlöscher mindestens eine europäische Prüfkennzeichnung aufweist, zugelassen ist und für die entsprechende Brandklasse geeignet ist. Dies ist bei dem von Ihnen erwähnten Modell für den Gebrauch in Wohnbauten der Fall. Der Löschgeräte Verband Schweiz empfiehlt, unabhängig von den Herstellerangaben, Handfeuerlöscher spätestens alle drei Jahre durch eine Fachfirma warten zu lassen. Weitere Informationen zum Thema Feuerlöscher finden Sie unter: http://www.lgvs.ch

    2. Wie kommen Sie darauf, dass dieser Feuerlöscher 10 Jahre Wartungsintervall hat? Ich lese frühestens nach 2 Jahren. Gibt es irgendwo eine entsprechende Quelle? Vielen Dank mfg F Sarbach

  4. Die Lockerung bezüglich Wartung von Löschgeräten trifft in der Schweiz lediglich auf die von uns im Sept.2015 von der VKF zugelassenen Kevlar PM10 Feuerlöscher zu. (Wartungsfrei gemäss Herstellerangaben bis 10 Jahre)

    Die Empfehlung des LGVS Löschgeräte alle 3 Jahre zu warten, entspricht nicht den heutig gültigen Brandschutzvorschriften.

    Alle uns bekannten Löschgerätehersteller bestehen auf eine spätestens alle 2 Jahre statfindende Wartung Ihrer Geräte, ergo müsste die Empfehlung des LGVS auch so lauten.

    1. Die Brandschutzvorschriften 2015 geben kein Intervall für die Wartung vor. Sie verweisen lediglich auf die Angaben des Herstellers.
      Diese sind jedoch nicht immer einfach erhältlich, da einige Hersteller auf die Regelungen des jeweiligen Landes verweisen. In diesem Fall sind die Empfehlungen des LGVS hilfreich, diese sind aber nicht verbindlich.

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