Ist das Steigungsverhältnis von Treppen in einem Einfamilienhaus geregelt? Ist eine Steigung von 18 cm zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Bezüglich Brandschutz werden keine Anforderungen an Treppen in einem Einfamilienhaus gestellt.

Es sind jedoch die Regeln der Baukunde (Stand der Technik) einzuhalten. Für Treppen sind diese in der Fachbroschüre «Treppen» der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) beschrieben.

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