Objekt: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Bezüglich Brandschutz werden keine Anforderungen an Treppen in einem Einfamilienhaus gestellt.
Es sind jedoch die Regeln der Baukunde (Stand der Technik) einzuhalten. Für Treppen sind diese in der Fachbroschüre «Treppen» der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) beschrieben.