Ist bei handbedienten Fluchtweg- und Brandschutztüren eine jährliche Kontrolle durch einen Fachspezialist gesetzlich vorgeschrieben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Gesetzliche Kontrollen sind nicht vorgeschrieben. Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, für die einwandfreie Funktion der Brandschutztüren zu sorgen. Dazu müssen die Angaben des Herstellers zur Wartung und Instandhaltung befolgt werden.

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