Ist bei einer Fluchttüre ein Sichtfenster gefordert, um keine vorbeigehenden Personen zu gefährden, wenn die Türe in Fluchtrichtung geöffnet wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie; Kanton Bern

In den Brandschutzrichtlinien gibt es keine Anforderungen an Sichtfenster bei Brandschutztüren.

Das Arbeitsgesetz hingegen sieht in gewissen Situationen Sichtverbindungen vor. Die entsprechenden Anforderungen sind in der Wegleitung zur Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz beschrieben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Arbeitsinspektorat (im Kanton Bern: das Amt für Wirtschaft AWI).

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